Gemeinsam gegen Gewalt GEWALT Substantiv, feminin [die] 1) Macht und Befugnis, Recht und die Mittel, über jemanden, etwas zu bestimmen, zu herrschen -"die staatliche, richterliche, elterliche, priesterliche, göttliche Gewalt" 2 a) [ohne Plural] rücksichtslos angewandte Macht; unrechtmäßiges Vorgehen -"in ihrem Staat geht Gewalt vor Recht" 2 b) [ohne Plural] körperliche Kraft; Anwendung physischer Stärke - "häusliche, sexuelle, psychische Gewalt" 3) gehoben, elementare Kraft - "die Gewalt des Sturms, der Wellen" o höhere Gewalt , etwas Unvorhergesehenes, auf das der Mensch keinen Einfluss hat "Naturkatastrophen sind höhere Gewalt" Diese verschiedenen sprachlichen Inhalte des deutschen Begriffs Gewalt finden ihren Niederschlag auch im österreichischen Strafgesetzbuch. Es ist in einer Reihe von Delikten explizit erwähnt, entweder im Deliktnamen oder im Gesetzestext: zB: Gewalt gegen Schutzbedürftige §§ 33(2), 39a Gewalt gegen Unmündige §§ 33 (2), 39a Gewalt mit Waffe §39a Vergewaltigung §201 Änderung der Strafdrohung bei bestimmten Gewalttaten §39a ... b) "Gewalt gegen Frauen" und "häusliche Gewalt" Im Artikel 3 der Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011 finden sich folgende "Begriffsbestimmungen" (im Sinne dieses Übereinkommens) "Gewalt gegen Frauen" wird verstanden als "eine Menschenrechtsverletzung und eine Form der Diskriminierung der Frau". Sie "bezeichnet" "alle Handlungen geschlechtsspezifischer Gewalt, die zu körperlichen, sexuellen, psychischen oder wirtschaftlichen Schäden oder Leiden bei Frauen führen oder führen können, einschließlich der Androhung solcher Handlungen, der Nötigung oder der willkürlichen Freiheitsentziehung, sei es im öffentlichen oder privaten Leben." "häusliche Gewalt" bezeichnet demnach "alle Handlungen körperlicher, sexueller, psychischer oder wirtschaftlicher Gewalt, die innerhalb der Familie oder des Haushalts oder zwischen früheren oder derzeitigen Eheleuten oder Partnerinnen beziehungsweise Partnern vorkommen, unabhängig davon, ob der Täter beziehungsweise die Täterin denselben Wohnsitz wie das Opfer hat oder hatte." "geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen“ ist hier Gewalt, "die gegen eine Frau gerichtet ist, weil sie eine Frau ist, oder die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft." Im Sinne dieser Konvention umfasst der Begriff "Frauen" auch Mädchen unter 18 Jahren. Das Bundeskanzleramt stellt fest: "Frauen können von vielfältigen Gewaltformen betroffen sein. Gewalt kann auf * physischer, * sexueller, * psychischer, * ökonomischer oder * sozialer Ebene ausgeübt werden." Die Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie unterscheidet vier Formen der Gewalt: * körperliche, * seelische, * sexuelle und * finanzielle Gewalt. "Finanzielle Gewalt": Darunter versteht man den Missbrauch von Abhängigkeit in Geldangelegenheiten, etwa das Verheimlichen von Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder die ungerechte Verteilung der Geldmittel innerhalb einer Familie." Einige wichtige Links Studie der Screening-gruppe Frauenmorde Hate-Crime-Bericht Gewaltinfo - Frauen Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie Autonome österreichische Frauenhäuser |